Wer sein Auto mit Motorschaden verkaufen möchte, stellt sich oft die Frage, ob der Verkauf rechtlich überhaupt sicher ist. Die Antwort ist eindeutig: Ja – vorausgesetzt, der Zustand des Fahrzeugs wird vollständig offengelegt und der Verkauf erfolgt mit einem schriftlich fixierten, rechtssicheren Kaufvertrag. Gerade bei technischen Mängeln wie Motorschäden, Getriebeschäden oder Startproblemen gelten besondere Anforderungen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten Sie als Verkäufer haben, worauf Sie achten müssen – und wie Defekta.de Sie bei einem sicheren und gesetzeskonformen Verkaufsprozess unterstützt.
Ehrlichkeit ist Pflicht: Schäden offenlegen
Die wichtigste Regel beim Fahrzeugverkauf ist die Offenlegung aller bekannten Mängel. Wenn ein Motorschaden vorliegt, muss dieser klar benannt werden – auch dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Verschweigen Sie einen Schaden, riskieren Sie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), Schadenersatzforderungen oder sogar eine Rückabwicklung des Kaufvertrags (§ 434 BGB).
Deshalb dokumentieren wir bei Defekta.de alle Angaben zum technischen Zustand schon im Online-Bewertungsformular. Unsere Kaufverträge beinhalten eine präzise Beschreibung des Schadens – transparent und verbindlich. Das schützt beide Seiten.
Warum „gekauft wie gesehen“ nicht reicht
Viele Privatverkäufer glauben, dass sie durch die Klausel „gekauft wie gesehen“ automatisch vor Haftungsansprüchen geschützt sind. Das stimmt so nicht. Eine solche Formulierung greift nur, wenn alle bekannten Schäden im Vorfeld korrekt angegeben wurden. Wird ein Defekt verschwiegen, hilft auch der Verweis auf diese Klausel nicht – der Käufer kann trotzdem rechtliche Schritte einleiten.
Bei Defekta.de gehen Sie auf Nummer sicher: Unsere Verträge sind juristisch geprüft, klar formuliert und beinhalten eine vollständige Schadensaufstellung. So gibt es kein Risiko für Rückforderungen oder nachträgliche Beanstandungen.
Rückgabe ausgeschlossen – rechtssichere Abwicklung
Ein weiterer Irrtum: Viele gehen davon aus, dass es beim Verkauf ein Rückgaberecht gibt – wie im Online-Handel. Doch das gilt nicht für Privatverkäufe. Ein korrekt dokumentiertes Fahrzeug mit Motorschaden kann nicht zurückgegeben werden, sofern der Vertrag rechtlich wirksam ist und die Angaben zum Zustand stimmen.
Wir bei Defekta.de schließen mit Ihnen einen professionellen Kaufvertrag ab, der alle wesentlichen Eckdaten enthält:
-
Identifikation des Fahrzeugs (FIN, Modell, Baujahr)
-
Technischer Zustand (z. B. „Motorschaden, nicht fahrbereit“)
-
Vereinbarter Kaufpreis und Zahlungsart
-
Übergabedatum
-
Gewährleistungsausschluss
Damit sind Sie als Verkäufer rechtlich abgesichert – ohne versteckte Risiken.
Abmeldung nicht vergessen – wir übernehmen das für Sie
Ein sicherer Verkauf endet nicht mit der Übergabe – auch die Abmeldung bei der Zulassungsstelle ist entscheidend. Solange das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist, haften Sie rechtlich für alle Vorgänge: von Verkehrsverstößen über Steuerforderungen bis hin zu Versicherungsansprüchen.
Defekta.de bietet Ihnen deshalb einen kostenlosen Abmeldeservice an. Sie erhalten einen offiziellen Nachweis, den Sie bei der Versicherung oder dem Finanzamt vorlegen können – damit endet Ihre Verantwortung für das Fahrzeug.
Fazit: Ja, der Verkauf ist rechtlich sicher – mit dem richtigen Partner
Wenn Sie Ihr Auto mit Motorschaden verkaufen, sollten Sie auf Transparenz, Dokumentation und eine rechtlich einwandfreie Abwicklung achten. Bei Defekta.de sind Sie in besten Händen: Wir bieten Ihnen nicht nur eine faire Bewertung und schnelle Abwicklung, sondern auch vollständige Rechtssicherheit – mit schriftlichem Vertrag, Schadensprotokoll, sicherer Bezahlung und Abmeldung.
Jetzt Auto mit Schaden sorgenfrei verkaufen – professionell, transparent und rechtlich sicher – mit Defekta.de.